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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Liebe*r Teilnehmer*in,

bitte ließ die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle deiner Buchung zwischen uns, Viktoria Siewert und Sina Griebel, und dir zustande kommt. 

 

1. Anmeldung, Bestätigung

Mit der Reiseanmeldung bietest du Yoga Retreat Uckermark den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Annahme zum Retreat unterliegt dem folgenden:

• Online-Buchungsabschluss mit Zustimmung zu den AGB

• Erhalt der Anzahlung und / oder Zahlung in voller Höhe

• Bestätigung per Mail

 

2. Bezahlung

Alle Preise und Zahlungen verstehen sich in Euro. 

Unsere angeboten Zahlungsmethode ist per Banküberweisung. Für die Zahlung hast du folgende Möglichkeiten: 

 

  • die Zahlung kann in voller Höhe erfolgen  oder

  • du kannst deine Buchung mit einer Anzahlung von 50% sichern

  • der Restbetrag ist 4 Wochen vor Anreise fällig

 

Wenn Deine Buchung innerhalb von 4 Wochen vor dem Retreatdatum erfolgt, ist der volle Betrag zur Zeit der Buchung zu zahlen. Sollte eine Anzahlung / Restzahlung nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens eingehen behalten wir uns das Recht vor nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und dich als Kund*in mit Rücktrittskosten zu belasten.

 

3. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung der Leistungsbeschreibung auf der Webseite (www.yogaretreatuckermark.de).

 

4. Reiserücktritt
4.1 Du kannst jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist die schriftliche Rücktrittserklärung.
4.2 Bei Rücktritt behalten wir uns gemäß §651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Wir weisen darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret (§651i Abs. 2 BGB) oder pauschalisiert (§651i Abs. 3 BGB) berechnen kann. Dabei kann eine pauschalierte Entschädigung, orientiert am Rücktrittszeitpunkt, wie folgt verlangen:

 

– bis 30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises

- vom 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises. 
– ab 14. bis 0 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.

 

4.3 In den folgendem Fall kann die/der Teilnehmer*in vom Vertrag zurücktreten und erhält binnen drei Wochen eine vollständige Erstattung:

  • bei Absage der Reise durch uns aufgrund von staatlichen Regulierungen 

 

4.4 Wir empfehlen der/ dem Teilnehmer*in eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Und damit eventuell anfallende Stornokosten (z.B. bei Verhinderung durch Krankheit) von der Versicherung übernehmen zu lassen. 

 

4.5 Du kannst bis Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den  Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Reisende und Du haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

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